Dem BDSG II zum Trotz: Marketinganwender haben weiterhin Zugriff auf hochwertige Anschriftenänderungsinformationen und Listendaten zur Neukundenakquise. Gesamtbeitrag
Erschienen in ONEtoONE / Ausgabe 10/2009.
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Dem BDSG II zum Trotz: Marketinganwender haben weiterhin Zugriff auf hochwertige Anschriftenänderungsinformationen und Listendaten zur Neukundenakquise. Gesamtbeitrag
Erschienen in ONEtoONE / Ausgabe 10/2009.