EU-Datenschutz-Grundverordnung und telefonische Spendenwerbung – alles wird besser?
Das EU-Parlament wird in den nächsten Wochen über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abstimmen. Sollte die Mehrheit zustimmen, ist die DSGVO nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die DSGVO beurteilt das Direktmarketing liberaler und verfolgt nicht das grundsätzliche Opt-In-Prinzip für eine Datenverarbeitung zu Werbezwecken. Was bedeutet das für die telefonische Spendenwerbung?